KNV-V
§ 6Wirtschaftlichkeitsanalyse
- 1.
- Vorhaben gemäß § 1 sowie
- 2.
- vergleichbare Anlage mit Nutzung der Abwärme unter Berücksichtigung der nach § 5 einzubeziehenden Anlagen und der bestehenden und möglichen Wärme- oder Kältebedarfspunkte.
- 1.
- Investitionskosten für die Auskopplung, den Transport und die Einspeisung der Wärme,
- 2.
- Betriebskosten für die Anbindung von Anlage und Netz,
- 3.
- Finanzierungskosten unter Berücksichtigung eines Amortisationszeitraums von mindestens fünf Jahren und einer angemessenen Rendite,
- 4.
- sonstige Kosten, insbesondere für Betriebsführung und Ausfallsicherung,
- 5.
- Ermittlung des Nutzens, insbesondere der Brennstoffersparnis, und
- 6.
- Kosten-Nutzen-Vergleich.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 3 G v. 25.11.2025 I Nr. 282
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR067010015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 90be9b86147df0aa499479b1d580baaebdc7d9a77675f1c6d1b592b181d0b071
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (2)
- § 13 9. BImSchVSachverständigengutachten
„… 2. zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeitsanalyse einschließlich des Kosten-Nutzen-Vergleichs gemäß § 6 der KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung, es sei denn, es liegt ein Testat einer für die Prüfung der Wirtschaftlichkeitsanalyse nach gesetzlichen Vorschriften z …“
- § 31a KWKG 2025Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
„… alyse einschließlich des Kosten-Nutzen-Vergleichs im Sinn von § 3 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 der KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.“