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KlWalAbkG

Art 1

Gesetz zu dem Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee

Dem in New York am 9. April 1992 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 288 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR111320993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e019d1a706bdd5fe79800f428efdbbd7c43516e689e7b78541f36af55a991ef0

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