Zum Gesetzesinhalt

KindUFV

§ 4Übergangsvorschrift

Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt minderjähriger Kinder

Für Verfahren, die bis zum 31. Dezember 2016 beantragt wurden, sind die bis dahin geltenden Formulare zu verwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 6 G v. 16.4.2026 I Nr. 107

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR136410998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8cff75af3d23ccbbf06b902b52cad28e1f096c02afc2b0813c97e7adf0a14cf4

XML-Quelle beim Herausgeber