KindUFV
§ 2Ausführung der Formulare
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 6 G v. 16.4.2026 I Nr. 107
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR136410998
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8cff75af3d23ccbbf06b902b52cad28e1f096c02afc2b0813c97e7adf0a14cf4
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 251 FamFGMaßnahmen des Gerichts
„… Zustellung erforderliche Abschrift des Antrags mit einem Formular der Mitteilung des Gerichts nach § 251 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit enthält.“