KI-MIG
Allgemeine Hinweise
Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Nachgewiesener Text dokumentarisch noch nicht bearbeitet +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 22.7.2026 I Nr. 223 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 5 dieses G am 29.7.2026 in Kraft.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0DF0B0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8f9f28ffd2c681220a2dd67582478bf7b7182d3433df82a2c986ddd858b783fa