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KI-MIG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Nachgewiesener Text dokumentarisch noch nicht bearbeitet +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 22.7.2026 I Nr. 223 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 5 dieses G am 29.7.2026 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0DF0B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8f9f28ffd2c681220a2dd67582478bf7b7182d3433df82a2c986ddd858b783fa

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