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KHNG

Art 7Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Vorschriften

Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Vorschriften am 1. Januar 1985 in Kraft.
(2)
(3)
(4) Die Übergangsregelungen des Artikels 1 Nr. 27 (§ 29 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes) bleiben unberührt.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

§ 7 Abs. 1 Kursivdruck u. Abs. 2: Betr. Änderungsvorschrift
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017160984

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cce8603d513ae350a8d77542a12bc1d63fa5d6b7dd9b45029c4ccdc666696cbd

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