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KHNG

Art 6Berlin-Klausel

Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017160984

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cce8603d513ae350a8d77542a12bc1d63fa5d6b7dd9b45029c4ccdc666696cbd

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