Zum Gesetzesinhalt

KfbG

Art 22 Inkrafttreten

Gesetz zur Bereinigung von Kriegsfolgengesetzen

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.
(2)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020949992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2f549305b68335954a73378e6dbe146bcd5d356647a2f2630be310ffe4b52981

XML-Quelle beim Herausgeber