KErzG
(XXXX) §§ 9 und 10
Gesetz über die religiöse Kindererziehung
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 21 G v. 4.5.2021 I 882
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR009390921
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e1376e0cdf6d969ac4e7fac2d5c7ab6e949fedfa84acce9ad4dec8646b1234d5