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KerAusbV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin

Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 der Handwerksordnung. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.8.2009 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 15.11.2010 I 1540, 2011 I 363

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR117700009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8d835936a8b92b42ec9f9a58a2382ebfee18f52b16878966882b763c9a4a0471

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