KEPFachAusbV
§ 9Abschlussprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
- 1.
- Auftragsbearbeitung,
- 2.
- Zustellung,
- 3.
- Wirtschafts- und Sozialkunde,
- 4.
- Praktische Arbeitsaufgabe.
- 1.
- im Prüfungsbereich Auftragsbearbeitung:In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den Gebieten
- a)
- Auftragsannahme und Qualitätssicherung,
- b)
- Sortierungs- und Umschlagsprozesse
bearbeiten und dabei zeigen, dass er Arbeitsschritte planen, Sendungen unter Beachtung organisatorischer, rechtlicher und technischer Rahmenbedingungen annehmen und umschlagen sowie Qualitätsanforderungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz berücksichtigen kann. Die Lösungen können vom Prüfling wahlweise am Beispiel von Brief-, Paket- oder Frachtsendungen entwickelt werden; - 2.
- im Prüfungsbereich Zustellung:In höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den Gebieten
- a)
- Zustellungsprozesse,
- b)
- Kassenabrechnungen
bearbeiten und dabei zeigen, dass er die Zustellung von Sendungen von der Vorbereitung bis zur Nachbearbeitung kundenorientiert planen und durchführen, rechtliche und wirtschaftliche Anforderungen beachten sowie Zahlungen abrechnen und Kassen führen kann; - 3.
- im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:In höchstens 60 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zeigen, dass er wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen kann;
- 4.
- im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgabe:Der Prüfling soll bis zu zwei praktische Aufgaben aus den Gebieten
- a)
- Auftragsannahme und Sortierung,
- b)
- Auslieferung von Sendungen,
- c)
- Vor- und Nachbearbeitungsprozesse
bearbeiten und hierüber ein Fachgespräch führen. Bei der Aufgabenstellung ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zu Grunde zu legen. Die Bearbeitung der Aufgaben und das Fachgespräch sollen insgesamt höchstens 45 Minuten dauern. Im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgabe soll der Prüfling zeigen, dass er Problemstellungen beurteilen, Sendungen zielorientiert und nach Kundenanforderungen bearbeiten und mit Kunden situationsbezogen kommunizieren kann.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR087900005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0f3909891fe7e54e00c504766efcc3cc345ccef0680427fe7412740440c90d38