Zum Gesetzesinhalt

KEPFachAusbV

§ 12Inkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR087900005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0f3909891fe7e54e00c504766efcc3cc345ccef0680427fe7412740440c90d38

XML-Quelle beim Herausgeber