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KCanG

§ 6Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot

Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis

Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind verboten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 G v. 20.6.2024 I Nr. 207

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR06D0B0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 717973198588ea049f151d476d393bcbe60c6441019049a81a9dc73ea971f1d8

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