Zum Gesetzesinhalt

KBFG

§ 4Finanzierung

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“

Der Bund stellt dem Sondervermögen im Jahr 2007 einen einmaligen Betrag in Höhe von 2,15 Milliarden Euro zur Verfügung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 23.5.2023 I Nr. 136

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR302210007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 269cfc69c2c5cb84af6456661de1ecb4a378cba3898ba82209d48b769faabce0

XML-Quelle beim Herausgeber