KaseinV
Allgemeine Hinweise
Verordnung über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 22.12.2016 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 16.12.2016 I 2916 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 4 dieser V am 22.12.2016 in Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR291610016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 401cf7d4e038df6b894f2427efa3fc377a4237a9c1fb14441a64362c5391ec5f