Zum Gesetzesinhalt

KaseinV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 22.12.2016 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 16.12.2016 I 2916 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 4 dieser V am 22.12.2016 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR291610016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 401cf7d4e038df6b894f2427efa3fc377a4237a9c1fb14441a64362c5391ec5f

XML-Quelle beim Herausgeber