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KartRingfV 2001

Inhaltsübersicht

Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit

  Abschnitt 1
Allgemeine Schutzbestimmungen
§ 1 Anzeigepflichten
§ 2 Überwachung
§ 3 Befallsverdacht
§ 4 Befallsfeststellung
§ 5 Abgrenzung und Aufhebung der Sicherheitszone
§ 6 Schutzmaßnahmen in der Sicherheitszone
§ 7 Züchtungs- und Haltungsverbot
  Abschnitt 2
Besondere Schutzbestimmungen bei Befall
§ 8 Verwendung und Behandlung bei Befall an Kartoffeln
§ 9 Verwendung und Behandlung bei Befall an Tomatenpflanzen
§ 10 Verbote und Beschränkungen bei Befall mit der Bakteriellen Ringfäule
§ 11 Verbote und Beschränkungen bei Befall mit der Schleimkrankheit an Kartoffeln
§ 12 Verbote und Beschränkungen bei Befall mit der Schleimkrankheit an Tomatenpflanzen
  Abschnitt 3
Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Ausnahmen zu Versuchs- und Züchtungszwecken
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 10.10.2012 I 2113

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR100800001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5c9648fe37348af07ab37183164eed41bc460f5836a2f1d399279d9706ea9990

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