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KAPrüfbV

§ 15Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr

Verordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen

Im Prüfungsbericht ist die geschäftliche Entwicklung der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft darzustellen und zu erläutern. Dabei sind die die geschäftliche Entwicklung kennzeichnenden Zahlen des Berichtsjahres und die des Vorjahres gegenüberzustellen.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ §§ 15 bis 20: Zur Anwendung vgl. § 44 Abs. 1 Satz 3 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 6 G v. 25.3.2026 I Nr. 81

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR277700013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f3aad91480c5729296fab13dce5fccf6a2c0f56df664f0a3d7080e3dcb2fe5dc

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