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KAPrüfbV

Anlage 2(zu § 26 Absatz 1 Nummer 14) Berechnung der Portfolioumschlagsrate

Verordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2794)
Die Portfolioumschlagsrate eines Sondervermögens, einer Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital oder einer offenen Investmentkommanditgesellschaft wird folgendermaßen ermittelt: Der niedrigere Betrag des Gegenwertes der Käufe und Verkäufe der Vermögensgegenstände des betreffenden Berichtszeitraums wird durch den durchschnittlichen Nettoinventarwert dividiert. Der durchschnittliche Nettoinventarwert ist das arithmetische Mittel der ermittelten Nettoinventarwerte der Vermögensgegenstände.
Die Portfolioumschlagsrate ist nach folgender Formel zu berechnen und in Prozent anzugeben:
Portfolioumschlagsrate = Min(X ,Y)/M
Der kleinere Wert von X oder Y = Min (X,Y)
Wertpapierkäufe = X
Wertpapierverkäufe = Y
durchschnittlicher Nettoinventarwert = M
Abbildung aus der Gesetzesquelle
Vd
Vermögen des Fonds am Tag d
N
Anzahl der Tage im jeweiligen Berichtszeitraum, an denen der Nettoinventarwert ermittelt wurde
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 6 G v. 25.3.2026 I Nr. 81

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR277700013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f3aad91480c5729296fab13dce5fccf6a2c0f56df664f0a3d7080e3dcb2fe5dc

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