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KapErhStG§8Abs1DV

§ 8Inkrafttreten

Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ V aufgeh. durch Art. 4 Abs. 2 G v. 22.12.1983 I 1592 mWv 29.12.1983. Auf Aktien, die vor dem 1.1.1984 an Arbeitnehmer überlassen worden sind, ist die V weiter anzuwenden. +++)
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: V aufgeh. durch Art. 4 Abs. 2 Satz 1 G v. 22.12.1983 I 1592 mWv 29.12.1983

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001620962

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bd5110d83d94f414aa869a4d1b9c9ac73cc1496a9e61de889f49c6a8365a3c36

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