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KälteMechaAusbV

§ 9Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik/zur Mechatronikerin für Kältetechnik

Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR149300007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 895e84f5b3ac11adc846004cc97ce2c0ebc438fef64a2626b8ea713050ad6804

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