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KälteanlMstrV

§ 6Situationsaufgabe

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kälteanlagenbauer-Handwerk

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Kälteanlagenbauer-Handwerk. Die Aufgabenstellung wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt.
(2) Als Situationsaufgabe ist eine Fehler- und Störungssuche an einer Kälteanlage oder an einem Klimagerät unter Berücksichtigung von Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation durchzuführen. Fehler und Störungen sind zu beheben und die Arbeiten zu dokumentieren.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 84 V v. 18.1.2022 I 39

Sonst: Ersetzt V v. 27.8.1979 I 1559 (KälteAnlBMeistPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR127600015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bfae4d73c101190aac0deebba6cf64da0bc79e029464b30855a561cbc44469a8

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