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JMBStiftG

§ 1Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin"

Unter dem Namen "Stiftung Jüdisches Museum Berlin" wird mit Sitz in Berlin eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 76 G v. 29.3.2017 I 626

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR213800001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3ee34b139fab7d500c3ca01f6195ff1d303c7737cb47e7a28bc4e65ec2108c39

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