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IVSG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und über die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (ABl. L 207 vom 6.8.2010, S. 1).

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 21.5.2026 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EURL 40/2010 (CELEX Nr: 32010L0040) +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 15.5.2026 I Nr. 148 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 5 Satz 1 dieses G am 21.5.2026 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt G 9231-13 v. 11.6.2013 I 1553 (IVSG)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0940B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 486b62e2a70b2076d2063c91b822459db5a5e9a7f1dc57b1e0d2a5699e73d5e1

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