(1) Die Bundesanstalt hat die Aufgabe, IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitzustellen und deren Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Qualität, Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere die Softwareentwicklung, Bereitstellung von Basis- und Querschnittsdiensten und IT-Arbeitsplätzen, Werkzeugen für Anwendungsentwicklung, Infrastruktur- und Hardwareleistungen, der IT-Betrieb in Rechenzentren und Beratungsleistungen.
(2) Auf die Bundesanstalt gehen die Aufgaben über, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung dem Informationstechnikzentrum Bund übertragen sind. Die Bundesanstalt übernimmt weitere Aufgaben als zentraler Dienstleister der IT-Konsolidierung Bund (Betriebs- und Dienstekonsolidierung). Ausgenommen sind die Geschäftsbereiche des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung sowie der Bundesrechnungshof.
(3) Die mit der Betriebskonsolidierung Bund verfolgten Ziele gelten grundsätzlich auch für die obersten Bundesgerichte, das Bundespatentgericht und den Generalbundesanwalt. Diese werden im Rahmen der Betriebskonsolidierung Bund Auftraggeber der Bundesanstalt, sofern Vorkehrungen getroffen werden, die die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit garantieren. Die genauen Anforderungen dafür definieren die jeweils zuständigen Bundesministerien gemeinsam mit den obersten Bundesgerichten, dem Bundespatentgericht und dem Generalbundesanwalt.
(4) Das Bundesministerium der Finanzen kann der Bundesanstalt weitere Aufgaben übertragen. Die Bundesanstalt kann durch öffentlich-rechtlichen Vertrag weitere Aufgaben mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen übernehmen.
(5) Die Bundesanstalt kann sich zur Aufgabenerfüllung Dritter bedienen. Die Einbindung Dritter bei einer Tätigkeit der Bundesanstalt im Anwendungsbereich der Abgabenordnung richtet sich nach § 10 Absatz 3.
(6) Die Bundesanstalt erbringt ihre Leistungen in einem Auftraggeber-/Auftragnehmer-Verhältnis im Regelfall auf der Grundlage standardisierter Prozesse.
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.