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ITFG

§ 2Zweck des Sondervermögens

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 20,4 Milliarden Euro finanziert werden:
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Finanzhilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder mit bis zu 10 Milliarden Euro,
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Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden Euro,
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Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 5 Milliarden Euro,
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Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen Euro und
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Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität mit bis zu 500 Millionen Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 30.9.2025 I Nr. 231

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR041710009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f6e64c078f0780f53a585c86983500aa35cbf4ff448f15db45e609bfccbc092d

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