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ItalKultInstVorRV

§ 1

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die italienischen Kulturinstitute

Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die italienischen Kulturinstitute gilt der deutsch-italienische Notenwechsel vom 12. Juli 1961. Der Notenwechsel wird nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR208430965

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 04136b0a73deb11cf39c7ae385cd870fc4f5ee385dc998c31ea8cf25ae83b544

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