IsolMstrV
§ 9Inkrafttreten
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 2 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006630982
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 85af515e92663f54125013e7bf02ec5bbaee5b4bd3f64f58156b15e33ed39c42
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 122 HwO
„(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 1982 in Kraft. (2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.“