IsolMstrV
§ 3Meisterprüfungsarbeit
- 1.
- eine Wärmedämmung mit gesteppten Matten, mit Schnüren, Formstücken, Platten oder losen Massen im Stopfverfahren einschließlich eines Oberflächenschutzes aus Hartmantelmassen oder Metallen,
- 2.
- eine Kältedämmung mit geschlossenzelligen Dämmstoffen an Wänden, Decken und Böden oder an Rohrleitungen, Behältern und Armaturen,
- 3.
- eine Schalldämmung mit Akustikplatten oder anderen Schalldämmstoffen.
- 1.
- die Werkzeichnung,
- 2.
- die Berechnung der Wärme- oder der Schalldämmung,
- 3.
- das Aufmaß,
- 4.
- der Arbeitsbericht,
- 5.
- die Nachkalkulation,
- 6.
- die Angaben über die aufgewandte Arbeitszeit.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 2 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006630982
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 85af515e92663f54125013e7bf02ec5bbaee5b4bd3f64f58156b15e33ed39c42