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IslPrävG

§ 2Bundesweite Koordinierung

Gesetz zur Verstetigung von Beratung und Maßnahmen zur Islamismusprävention

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordinieren einen bundesweiten Austausch zwischen Wissenschaft, zivilgesellschaftlicher Praxis und Behörden zur Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR14C0B0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 133f5501234437dfffc42fdcb263cc79249c0cd7aad3d2d3830569bc6bf92d3c

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