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IslPrävG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Verstetigung von Beratung und Maßnahmen zur Islamismusprävention

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 31.10.2024 +++)

Das G wurde als Artikel 9 des G v. 25.10.2024 I Nr. 332 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 12 dieses G am 31.10.2024 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR14C0B0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 133f5501234437dfffc42fdcb263cc79249c0cd7aad3d2d3830569bc6bf92d3c

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