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IRG

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 27.6.1994 I 1537;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 10.2.2026 I Nr. 39

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020710982

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 41d18975a2dd31ec5f9b3e8179986c1739893db2d57776bf8fb24189ddc38229

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtErster Teil Anwendungsbereich§ 1AnwendungsbereichZweiter Teil Auslieferung an das Ausland§ 2Grundsatz§ 3Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung§ 4Akzessorische Auslieferung§ 5Gegenseitigkeit§ 6Politische Straftaten, politische Verfolgung§ 7Militärische Straftaten§ 8Todesstrafe§ 9Konkurrierende Gerichtsbarkeit§ 9aAuslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen§ 10Auslieferungsunterlagen§ 11Spezialität§ 12Bewilligung der Auslieferung§ 13Sachliche Zuständigkeit§ 14Örtliche Zuständigkeit§ 15Auslieferungshaft§ 16Vorläufige Auslieferungshaft§ 17Auslieferungshaftbefehl§ 18Fahndungsmaßnahmen§ 19Vorläufige Festnahme§ 20Bekanntgabe§ 21Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls§ 22Verfahren nach vorläufiger Festnahme§ 23Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten§ 24Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls§ 25Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls§ 26Haftprüfung§ 27Vollzug der Haft§ 28Vernehmung des Verfolgten§ 29Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung§ 30Vorbereitung der Entscheidung§ 31Durchführung der mündlichen Verhandlung§ 32Entscheidung über die Zulässigkeit§ 33Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit§ 34Haft zur Durchführung der Auslieferung§ 35Erweiterung der Auslieferungsbewilligung§ 36Weiterlieferung§ 37Vorübergehende Auslieferung§ 38Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren§ 39Beschlagnahme und Durchsuchung§ 40Rechtsbeistand§ 41Vereinfachte Auslieferung§ 42Anrufung des BundesgerichtshofesDritter Teil Durchlieferung§ 43Zulässigkeit der Durchlieferung§ 44Zuständigkeit§ 45Durchlieferungsverfahren§ 46Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung§ 47Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung auf dem LuftwegVierter Teil Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse§ 48Grundsatz§ 49Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit§ 50Sachliche Zuständigkeit§ 51Örtliche Zuständigkeit§ 52Vorbereitung der Entscheidung§ 53Rechtsbeistand§ 54Umwandlung der ausländischen Sanktion§ 54aVollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen§ 55Entscheidung über die Vollstreckbarkeit§ 56Bewilligung der Rechtshilfe§ 56aEntschädigung der verletzten Person§ 56bVereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens§ 57Vollstreckung§ 57aKosten der Vollstreckung§ 58Sicherung der VollstreckungFünfter Teil Sonstige Rechtshilfe§ 59Zulässigkeit der Rechtshilfe§ 60Leistung der Rechtshilfe§ 61Gerichtliche Entscheidung§ 61aDatenübermittlung ohne Ersuchen§ 61bGemeinsame Ermittlungsgruppen§ 61cAudiovisuelle Vernehmung§ 62Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren§ 63Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren§ 64Durchbeförderung von Zeugen§ 65Durchbeförderung zur Vollstreckung§ 66Herausgabe von Gegenständen§ 67Beschlagnahme und Durchsuchung§ 67aRechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche EinrichtungenSechster Teil Ausgehende Ersuchen§ 68Rücklieferung§ 69Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren§ 70Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein deutsches Verfahren§ 71Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland§ 71aVereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens§ 72BedingungenSiebenter Teil Gemeinsame VorschriftenAbschnitt 1 Allgemeine Regelungen§ 73Grenze der Rechtshilfe§ 74Zuständigkeit des Bundes§ 74aInternationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen§ 75Kosten§ 76Gegenseitigkeitszusicherung§ 77Anwendung anderer Verfahrensvorschriften§ 77aElektronische Kommunikation und Aktenführung§ 77bVerordnungsermächtigungAbschnitt 2 Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr§ 77cAnwendungsbereich§ 77dÜbermittlung personenbezogener Daten§ 77ePrüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle§ 77fVerfahren bei Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses§ 77gZustimmung zur Weiterleitung personenbezogener Daten§ 77hVerwendung von übermittelten personenbezogenen DatenAchter Teil Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen UnionAbschnitt 1 Allgemeine Regelungen§ 78Vorrang des Achten Teils§ 79Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; VorabentscheidungAbschnitt 2 Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union§ 80Auslieferung deutscher Staatsangehöriger§ 81Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung§ 82Nichtanwendung von Vorschriften§ 83Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen§ 83aAuslieferungsunterlagen§ 83bBewilligungshindernisse§ 83cVerfahren und Fristen§ 83dEntlassung des Verfolgten