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IPBESSekrVbgV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines durch das Umweltprogramm der Vereinten Nationen gestellten Sekretariats für die Zwischenstaatliche Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (IPBES) in Bonn (IPBES-Sekretariat)

Fußnoten und Hinweise der Quelle


 
(+++ Textnachweis ab: 12.7.2024 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. Art. 3 Abs. 3 an dem Tag außer Kraft, an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR10A0O0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d6222761f22d3b74f013994b9158559ca6d77daa8bf6031d0062477d2dd30e90

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