IPBESSekrVbgV
Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines durch das Umweltprogramm der Vereinten Nationen gestellten Sekretariats für die Zwischenstaatliche Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (IPBES) in Bonn (IPBES-Sekretariat)
Aufh: Die V tritt gem. Art. 3 Abs. 3 an dem Tag außer Kraft, an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR10A0O0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d6222761f22d3b74f013994b9158559ca6d77daa8bf6031d0062477d2dd30e90