InvZulG 2007
§ 3Investitionszeitraum
Investitionszulagengesetz 2007
- 1.
- in der Zeit vom 21. Juli 2006 bis zum 31. Dezember 2006,
- 2.
- in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2009
- 1.
- eine Genehmigungsentscheidung der Kommission vor Festsetzung der Investitionszulage erteilt worden ist, in der auf die Möglichkeit der Förderung durch Investitionszulage aufgrund einer Nachfolgeregelung ausdrücklich hingewiesen wurde, oder
- 2.
- ein Förderbescheid der zuständigen Bewilligungsbehörde für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) vor dem 21. Juli 2006 erteilt worden ist, der den Gesamtbetrag der Förderung aus öffentlichen Mitteln und die Höhe des GA-Zuschusses unter Berücksichtigung einer erwarteten Investitionszulage aus einer Nachfolgeregelung zum Investitionszulagengesetz 2005 festsetzt, sowie eine Erhöhung des GA-Zuschusses insoweit vorsieht, als eine Investitionszulage nach diesem Gesetz nicht gewährt wird; in diesen Fällen darf die für das Erstinvestitionsvorhaben nach diesem Gesetz gewährte Investitionszulage den Nettosubventionswert des zugesicherten Erhöhungsbetrags des GA-Zuschusses nicht übersteigen. Der Nettosubventionswert ist nach Anhang I der Regionalleitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung (ABl. EG 1998 Nr. C 74 S. 9) zu ermitteln.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 23.2.2007 I 282
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 7.12.2008 I 2350
Sonst: Dieses G tritt nach seinem § 16 Abs. 1 mit Ausnahme des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission eine Entscheidung nach Art. 4 Abs. 2, 3, 6 oder nach Art. 7 Abs. 2, 3 oder 4 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art. 93 des EG-Vertrags (Abl. EG Nr. L 83 S. 1, Nr. L 129 S. 43) trifft, frühestens am Tag nach der Verkündung. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 tritt nach § 16 Abs. 2 frühestens am 1.1.2007 in Kraft.
Sonst: Das G ist gem. § 16 Abs. 1 iVm Satz 1 Bek. v. 22.12.2006 I 3404 mWv 6.12.2006 u. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist gem. § 16 Abs. 2 iVm Satz 2 Bek. v. 22.12.2006 I 3404 mWv 1.1.2007 in Kraft getreten.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR161400006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f6ee32f6d62687de5bd94340bd8ab4a294514bd89692b7a56b0768814fc33799