InvestAusbV
§ 8Abschlussprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann/zur Investmentfondskauffrau
- 1.
- Im Prüfungsbereich Investmentprozess und Fondsbezogenes Rechnungswesen:In höchstens 180 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben und Fälle insbesondere aus den Gebieten
- a)
- Markt- und Unternehmensanalysen,
- b)
- Verwaltung von Fonds,
- c)
- Fondsbuchhaltung,
- d)
- Abwicklung von Handelsgeschäften
bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er komplexe Aufgabenstellungen im Zusammenhang mit der Auflegung, der Verwaltung, dem Rechnungswesen und dem Controlling von Fonds bearbeiten und Lösungen entwickeln kann. Darüber hinaus soll er zeigen, dass er Kauf- und Verkaufsentscheidungen vorbereiten sowie Anlagegegenstände des Sondervermögens in deren Marktumfeld einordnen und bewerten kann. Dabei soll er nachweisen, dass er die Wechselwirkungen zwischen Markt, Unternehmens- und Kundeninteressen berücksichtigen kann. - 2.
- Im Prüfungsbereich Depotgeschäft und Marketing:In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben und Fälle insbesondere aus den Gebieten
- a)
- Depotführung,
- b)
- Marketinginstrumente und Vertriebskanäle
bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er Geschäftsvorfälle der Investmentdepots bearbeiten sowie zielgruppenorientierte Marketingstrategien für den Vertriebserfolg darstellen kann. - 3.
- Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben und Fälle aus den Gebieten
- a)
- arbeits- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen,
- b)
- Berufsbildung und Personalwirtschaft,
- c)
- Wirtschaftsordnung und -politik
bearbeiten und dabei zeigen, dass er wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt sowie die Bedeutung der Investmentbranche als Wirtschaftsfaktor darstellen kann. - 4.
- Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch:Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch soll der Prüfling eine von zwei ihm aus unterschiedlichen Gebieten zur Auswahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- a)
- Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidung,
- b)
- Produktgestaltung,
- c)
- Anteilspreisermittlung,
- d)
- Fondsreporting,
- e)
- Anlegerschutz.
Hierbei sind die betrieblichen Ausbildungsschwerpunkte zugrunde zu legen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Fachgespräch sein. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er komplexe Aufgaben bearbeiten, Sachverhalte analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln und präsentieren sowie Gespräche systematisch, situationsbezogen und adressatengerecht führen kann. Das Fachgespräch soll für den einzelnen Prüfling höchstens 20 Minuten dauern. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 20 Minuten einzuräumen.
Stand: Geändert durch Art. 27 Abs. 3 G v. 4.7.2013 I 1981
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR071800003
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b152c597b4110d27efa792a728eae56a312f9477c423e896f1f6b4ac76ddefab