InvestAusbV
Anlage 2(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann/zur Investmentfondskauffrau - Zeitliche Gliederung -
Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann/zur Investmentfondskauffrau
Die Fertigkeiten und Kenntnisse zu den Berufsbildpositionen 1.5, 2.1 und 2.3 Lernziele a bis d sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Ihre Vermittlung soll insbesondere im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen 3, 4, 5 und 6 erfolgen.
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1
- Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziele b und e,
- 3.3
- Anlegerschutz im Vertrieb, Lernziel b,
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Berufsbildung und Personalwirtschaft, Lernziele a bis d und f bis h,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.1
- Depotführung, Lernziele a und b,
- 6.2
- Verwahrung und Verwaltung von Fondsanteilen; Zahlungsverkehr,
- 6.3
- Meldewesen und Statistik
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
- Betriebliches Rechnungswesen,
- 4.2
- Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele a bis c, e, f und o,
- 4.4
- Fondsreporting und -controlling, Lernziele b, c und e,
- 2.2
- Arbeitsorganisation, Lernziele b und c,
- 2.4
- Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.1
- Depotführung, Lernziele c bis e,
- 2.2
- Arbeitsorganisation, Lernziele a, d und e,
- 2.3
- Kooperation und kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f,
- 3.3
- Anlegerschutz im Vertrieb, Lernziele a und c,
- 3.1
- Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziele a, c und d,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
- Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele h bis n,
- 4.3
- Wertentwicklungsberechnung
und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
- Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele c, e und f,
- 2.2
- Arbeitsorganisation, Lernziele b und c,
- 2.4
- Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1
- Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Lernziele a bis g,
- 5.2
- Auflegung und Verwaltung von Fonds, Lernziele e bis g,
- 5.3
- Handel und Abwicklung, Lernziele a und b,
- 2.4
- Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
- Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele d und g,
- 4.4
- Fondsreporting und -controlling, Lernziele a und d,
- 2.4
- Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d,
und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.4
- Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
- 4.2
- Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele h bis n,
- 4.3
- Wertentwicklungsberechnung,
- 4.4
- Fondsreporting und -controlling, Lernziele c und e,
- 2.2
- Arbeitsorganisation
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1
- Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Lernziele h und i,
- 5.2
- Auflegung und Verwaltung von Fonds, Lernziele a bis d, h bis k,
- 5.3
- Handel und Abwicklung, Lernziele c bis f,
und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1
- Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Lernziele c, e bis g,
- 5.2
- Auflegung und Verwaltung von Fonds, Lernziel g,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1
- Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziel f,
- 3.2
- Marketinginstrumente,
- 1.2
- Berufsbildung und Personalwirtschaft, Lernziel e,
und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3
- Kooperation und kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f,
- 3.1
- Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziele c und d,
- 3.3
- Anlegerschutz im Vertrieb
Stand: Geändert durch Art. 27 Abs. 3 G v. 4.7.2013 I 1981
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR071800003
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b152c597b4110d27efa792a728eae56a312f9477c423e896f1f6b4ac76ddefab