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InvestAusbV

§ 2Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann/zur Investmentfondskauffrau

Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 27 Abs. 3 G v. 4.7.2013 I 1981

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR071800003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b152c597b4110d27efa792a728eae56a312f9477c423e896f1f6b4ac76ddefab

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