InvestAusbV
Allgemeine Hinweise
Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann/zur Investmentfondskauffrau
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 1.8.2003 +++)Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.
Stand: Geändert durch Art. 27 Abs. 3 G v. 4.7.2013 I 1981
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR071800003
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b152c597b4110d27efa792a728eae56a312f9477c423e896f1f6b4ac76ddefab