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IntKonnBek 1999-11

(XXXX)

Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche

Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche, der durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120) eingefügt worden ist, wird bekannt gegeben, dass das Protokoll vom 23. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente von Ägypten am 12. Februar 1993 und dem Libanon am 11. April 1994 gekündigt worden ist. Das Protokoll ist für
Ägypten am 1. November 1997 und für den
Libanon am 1. November 1997
außer Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 31. August 1999 (BGBl. I S. 1915).
Bundesministerium der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR239510999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b63c6adfc049b3e3f577c67e7c2cd10ee5620b2c75f6b9289de71c821ba0f90b

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