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IntKonnBek 1999-11

Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR239510999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b63c6adfc049b3e3f577c67e7c2cd10ee5620b2c75f6b9289de71c821ba0f90b

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