Zum Gesetzesinhalt

IntKonnBek 1992

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 7.4.1992 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007440992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2165c7a473b483ac384ef2e91dccb93c7196bfd07e49337e7aa0c1540adc6282

XML-Quelle beim Herausgeber