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IntKonnBek 1992

Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007440992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2165c7a473b483ac384ef2e91dccb93c7196bfd07e49337e7aa0c1540adc6282

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