IntKonnBek 1990
(XXXX)
Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
- Argentinien
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 9. Oktober 1986 (BGBl. I S. 1654).
Der Bundesminister der Justiz
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR104390990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4c08acc8475ee5fbc8e014d767759ab1272a9bf93584638fbd29da5e65572362