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IntKonnBek 1986-10

(XXXX)

Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Artikel 6 jedoch eingefügt durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120), wird bekanntgegeben, daß die Anwendung des Protokolls vom 23. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente auf Grund einer am 16. Juni 1986 notifizierten Erklärung der Niederlande nach Artikel 15 Abs. 1 des Protokolls
mit Wirkung vom 16. September 1986
auf Aruba erstreckt worden ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1162).

Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR016540986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b4038fc695c51da961af2b291992231fdf34d78ad58233289c6e57ec98c34723

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