Zum Gesetzesinhalt

IntKonnBek 1986-10

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 21.10.1986 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR016540986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b4038fc695c51da961af2b291992231fdf34d78ad58233289c6e57ec98c34723

XML-Quelle beim Herausgeber