InsoKostV
Eingangsformel
Verordnung über die Pauschalierung der sonstigen Kosten für die Erbringung von Insolvenzgeld
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 43 G v. 20.12.2011 I 2854
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR086700999
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 969afa9ee3305ed1c61f4b0b85df7b6b508c93d82c772cf6716a7e8f801a0ce7
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 362 SGB 3(weggefallen)
„Auf Grund des § 362 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung na …“