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InsoGeldFestV 2024

§ 2Inkrafttreten

Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2024

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR17B0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d3f2f6b43424a236825c42bc771efe4ae9e13deba536a85fbf58a26d671e9b89

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