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InsoGeldFestV 2020

§ 2Inkrafttreten

Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2020

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR141300019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a2fa55df5612bbb27c96e224c2418aaeacffa7b94f79995148a63113862711d2

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