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InsoGeldFestV 2020

§ 1Umlagesatz

Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2020

Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2020 beträgt 0,06 Prozent.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR141300019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a2fa55df5612bbb27c96e224c2418aaeacffa7b94f79995148a63113862711d2

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