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InsoGeldFestV 2016

§ 2Inkrafttreten

Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2016

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR199400015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2f06398a8ae5c9a7a2ed348a60069b94c6d0b65abc47096ccd5c895228603ea8

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